1976 fassten die damaligen Gesellschafter der Wohnbau aus ihrer christlichen Grundüberzeugung heraus den Entschluss, das treuhänderisch gehaltene Unternehmensvermögen für alle Zeiten und unabhängig von späteren Erben dauerhaft in den Dienst am Menschen zu stellen.
So heißt es in der Satzung: „Die Stifter hatten sich zum Ziel gesetzt, das Eigentum an der Wohnbau GmbH im Grundstockvermögen der Stiftung ein für alle Male gemeinnützig festzulegen, um so das Unternehmen auf Dauer in seinem Bestand zu sichern und seine Erträge unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Sie brachten alle Anteile an der Wohnbau GmbH in die Stiftung ein.“ Ein Kuratorium entscheidet über die Mittelvergabe und kontrolliert die Verwaltung der Stiftung Wohnhilfe.
Die Stiftung verfolgt im Rahmen ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie fördert in diesem Rahmen für alte, behinderte oder bedürftige Menschen (§§71 SGB XII, 53 AO) die Herstellung und die Unterhaltung von Wohnungen, Heimen, Unterkünften oder ähnlichen Anlagen sowie der dazugehörigen Einrichtungen und Ausstattungen.
Die Stiftung Wohnhilfe hat im Jahr 2019 ca. 90 Projekte mit einem Volumen von über 6,8 Mio. € gefördert.
Kuratorium der Stiftung Wohnhilfe
Klaus-Michael Vogel
(Vorsitzender)
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutschen Bank Luxembourg S.A., a. D.
Prof. Dr. Norbert Herzig
(Stellvertretender Vorsitzender)
Universitätsprofessor (emeritiert)
Dr. Ernst Schön
(ausgeschieden am 19.04.2019)
Persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Freudenberg & Co., i. R.
Dr. Patrick Adenauer
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauwens GmbH & Co. KG
Dr. Robert Bachert
Finanzvorstand Diakonisches Werk Württemberg
Dietmar Bock
Dipl. Betriebsw. (FH)
Unternehmensberater der Wohnungswirtschaft